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   BGH, 06.12.2006 - 1 StR 556/06   

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https://dejure.org/2006,8244
BGH, 06.12.2006 - 1 StR 556/06 (https://dejure.org/2006,8244)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2006 - 1 StR 556/06 (https://dejure.org/2006,8244)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 1 StR 556/06 (https://dejure.org/2006,8244)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 27 StGB; § 52 StGB; § 46 StGB; § 337 StPO
    Konkurrenzen bei der Beihilfe (fortlaufende Förderung der Taten als eine dauerhafte Beihilfehandlung des Angeklagten; Ausschluss des Beruhens bei verändertem Konkurrenzverhältnis: hier Annahme von einer Tat statt vormals 47 Taten); Betrug bei Auftrennung so genannter ...

  • openjur.de
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 06.12.2006 - 1 StR 556/06
    Denn die "Konkurrenzkorrektur" bedeutet in aller Regel keine Verringerung des verwirklichten Tatunrechts (vgl. BGH NStZ 1999, 513, 514; 1996, 383, 384; 1984, 262).
  • BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98

    Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe

    Auszug aus BGH, 06.12.2006 - 1 StR 556/06
    Denn die "Konkurrenzkorrektur" bedeutet in aller Regel keine Verringerung des verwirklichten Tatunrechts (vgl. BGH NStZ 1999, 513, 514; 1996, 383, 384; 1984, 262).
  • BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93

    Aufhebung einer wegen Beihilfe zu mehreren Sexualstraftaten verhängten

    Auszug aus BGH, 06.12.2006 - 1 StR 556/06
    Die fortlaufende Förderung der Taten stellt sich deshalb hier in der Gesamtschau als nur eine - dauerhafte - Beihilfehandlung des Angeklagten zu den 47 Haupttaten dar (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 9; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 27 Rdn. 13).
  • BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13

    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung);

    Der Senat hat den Schuldspruch entsprechend geändert (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 556/06); es ist ausgeschlossen, dass der Angeklagte, der jede Tatbeteiligung bestritten hat, sich im Falle eines Hinweises nach § 265 StPO erfolgversprechender als geschehen hätte verteidigen können.
  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    Die fortlaufende Förderung der Schmuggeltaten durch den Angeklagten G stellt sich hier jedoch in einer Gesamtschau als nur eine - dauerhafte - Beihilfehandlung des Angeklagten zu neun Haupttaten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 556/06; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 9).

    Zur Vereinfachung der Urteilsformel ändert daher der Senat den Schuldspruch entsprechend ab (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 556/06).

  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Ob die übrigen Beteiligten die einzelnen Delikte gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (BGH HRRS 2017 Nr. 658 [Az. 2 StR 575/16] Rn. 7f; BGH 3 StR 302/16 - juris Rn. 6f.; BGH HRRS 2018 Nr. 15 [Az. 5 StR 335/17] Rn. 7f., BGH HRRS 2017 Nr. 828 [Az. 4 StR 617/16] Rn. 16f.; BGH 2 StR 91/09 - juris Rn. 14; BGH 3 StR 433/10 - juris Rn. 7f.; BGH 4 StR 176/14 - juris Rn. 4f.; BGH 1 StR 556/06 - juris Rn. 3f.; BGH 3 StR 373/09 - juris Rn. 4f.; BGH 3 StR 344/03 - juris Rn. 20f.).

    Denn die (erste) Unterstützungshandlung des Angeklagten Dr. H ist eine dauerhaft wirksame (und fortlaufend weiter praktizierte) Förderung der Taten im Rahmen der jeweiligen Betrugsserie mit einer Scheinpersonalie (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation, in der die Unterstützungshandlungen nicht immer einer der Haupttaten zuordenbar war: BGH 1 StR 556/06 - juris Rn. 3f.; BGH 2 StR 358/17 - juris Rn. 4ff.).

  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

    Da diese von einem Gesamtvorsatz getragenen Handlungen des Angeklagten D. nicht konkret einzelnen Taten zugeordnet werden können und zudem in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen, ist er insoweit nur wegen einer Beihilfe zur Untreue (§§ 266 Abs. 1, 27 StGB) zu verurteilen, nicht etwa wegen Beihilfe zur Untreue in 43 Fällen (vgl. insoweit BGH wistra 1997, 61f; NStZ 1999, 513, 514; wistra 2007, 100; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., Rn. 13 zu § 27).
  • BGH, 15.09.2011 - 2 StR 280/11

    Konkurrenzen bei der (psychischen) Beihilfe durch eine Zusage und das andauernde

    Die fortlaufende Förderung der Taten durch das Sich-Bereit-Halten für die anfallenden Aufgaben stellt sich deshalb hier in der Gesamtschau als nur eine - dauerhafte - Beihilfehandlung der Angeklagten zu den sieben Haupttaten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 StR 556/06, wistra 2007, 100; Fischer, StGB 58. Aufl., § 27 Rn. 31 mwN).
  • VG Karlsruhe, 14.07.2021 - A 18 K 3001/17

    Nigeria: Klage abgewiesen. Gesteigerte Bedeutung für das Vorbringen des Klägers

    - I C 33.71 - , juris, beide m.w.N.; außerdem: BVerwG, Beschlüsse vom 08.02.2011 - 10 B 1.11 -, NVwZ-RR 2 0 1 1, 382 und vom 08.03.2007 - 1 B 101.06 - , BeckRS 2007, 2 2 7 0 1 ; vgl. dazu a.uch Stuhlfauth, in: Bader, u.a., V w G O , 7. Aufl. 2018, § 108 V w G O Rn. 8, m.w.N.).
  • AG Rudolstadt, 19.11.2018 - 790 Js 24932/18

    Konkurrenzen bei Beihilfe: Behandlung mehrerer Beihilfehandlungen zu ein und

    Die fortlaufende Förderung der beiden Anbauvorgänge stellt sich deshalb hier in der Gesamtschau als nur eine - dauerhafte - Beihilfehandlung der Angeklagten zu einer einzigen Haupttat dar (vgl. BGH, Beschl. v. 06.12.2006 - 1 StR 556/06).
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